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Richtiges Zitieren von Zeitungsartikeln

Neueste Nachricht
vom Deutschen Rechtsbüro c/o Deutscher Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de

Richtiges Zitieren von Zeitungsartikeln

Häufig beabsichtigen Betroffene, in ihren Schriften, Flugblättern, Zeitungen oder auch im Internet ihre Meinung durch die Wiedergabe von diesbezüglichen Zeitungsartikeln zu stützen. Dabei kann man sich strafbar machen oder gegen das Zivilrecht verstoßen.

Bitte beachten Sie zunächst, daß die Wiedergabe eines einzelnen Zeitungsartikels gemäß § 49 UrhG nur erlaubt ist, wenn
- der Artikel aus einer Zeitung oder einem Informationsblatt stammt, das Tagesinteressen dient, also sich ausschließlich mit Angelegenheiten befaßt, die zur Zeit ihres Erscheinens von allgemeinem Interesse sind, – nicht hierunter fallen zum Beispiel Angelegenheiten der Wissenschaft oder von Fachkreisen oder zeitlose Themen oder politische Rückblicke, -
- der Artikel nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist; dieser muß in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Artikel stehen, – ein allgemeiner Vorbehalt der Rechte im Impressum der Zeitung stellt keinen wirksamen Vorbehalt der Rechte dar,
- der Artikel politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen enthält,
- nach herrschender Meinung darf der Artikel nur in einem Printmedium abgedruckt werden, nicht aber im Internet oder sonstigen digitalen Medien.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
1) Drucken Sie Zeitungsartikel ab, aber „scannen” Sie sie nicht und geben Sie sie auch nicht im Internet oder auf digitalen Medien wider.
2) Drucken Sie Zeitungsartikel nur ab, wenn im unmittelbaren Zusammenhang des Artikels kein Vorbehalt der Rechte abgedruckt ist.
3) Achten Sie darauf, daß die Inhalte der wiedergegebenen Zeitungsartikel Tagesinteressen dienen.
4) Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die obigen Voraussetzungen vorliegen und Sie einen Zeitungsartikel wiedergeben dürfen oder nicht, drucken Sie ihn lieber nicht ab und geben den Inhalt des Artikels mit eigenen Worten wieder oder zitieren einzelne Sätze daraus. Geben Sie auch die Quelle an. Beachten Sie beim Zitieren unsere Neueste Nachricht „Wie zitiere ich richtig ?” (07/2005)
5) Senden Sie uns Entscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum

Kategorien:Recht / Justiz
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